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Werkstattbericht zum Hinweisgeberschutzgesetz im Hochschulkontext

Der europaweit harmonisierte Hinweisgeberschutz führt zu konkreten Pflichten für Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, d.h. auch für Hochschulen. Auch Hochschulen trifft die Pflicht zur Einrichtung interner Hinweisgeberstellen, bestimmte öffentliche Stellen müssen auch externe Hinweisgeberstellen betreiben.

Spätestens seit dem 18. Dezember 2023 gelten nach der EU‑Hinweisgeberschutzrichtlinie („HinSchRL“) vom 23. Oktober 2019 und dem deutschen Hinweisgeberschutzgesetz („HinSchG“) vom 18. Dezember 2022 besondere Regeln zum Schutz hinweisgebender Personen.

Diese Online-Schulung gibt die Möglichkeit des persönlichen und direkten Erfahrungsaustausches zum Hinweisgeberschutzgesetz und der EU-Whistleblowing-Richtlinie im Hochschulkontext unter dem besonderen Blickwinkel öffentlicher Hochschulen.

Die Veranstaltung richtet sich an die interessierten Stellen (öffentlicher) Hochschulen.

Wir bitten die Teilnehmenden, vorab unbedingt eigene Fragen/Fälle vorzubereiten, vorzutragen und im geschützten Rahmen dieser Online-Schulung zu besprechen.
Eine Aufzeichnung ist nicht geplant.

Schwerpunkte sind:

  • Hinweisgeberschutzgesetz
  • EU-Whistleblowing-Richtlinie
Uhrzeit 10:00 - 11:30
Ort
ZOOM
Anmeldungenbis 25. November 2024 12:00 Uhr noch 99 freie Plätze von 100 Plätzen

Detailinformationen

Veranstaltungsort:

Als virtuellen Lernort werden wir ZOOM nutzen. Der ZOOM-Link wird einen Tag vor Schulungsbeginn bis 13:00 Uhr versendet.

Wenn Sie Zoom zum ersten Mal nutzen, ist der folgende Link hilfreich. Dort finden Sie Informationen zu Apps, Downloads und ersten Schritten: support.zoom.us/hc/de/categories/200101697

Sie können sich über eine Desktop App, Smartphone / Tablet App einwählen.

Referent*in

Jens O. Brelle
MMKH

Ihr Ansprechpartner
Jens O. Brelle

Urheberrecht