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Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG)

Am 30. Juni 2017 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (UrhWissG) beschlossen. Dieser Workshop bietet einen Einblick in die neuen Strukturen der Schrankensystematik im Urheberrecht, die ab dem 1. März 2018 gelten und zeigt die wichtigsten Änderungen für Hochschulen auf.

 

Vorkenntnisse der Teilnehmenden im Urheberrecht sind wünschenswert, jedoch nicht erforderlich.

Zum Hintergrund:

Das Urheberrecht schützt Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst: Die Rechtsordnung gewährt den Urhebern und Werkmittlern Rechte, um die Ergebnisse des kreativen Schaffens zu kontrollieren und zu verwerten. Zugleich bestimmt das Urheberrecht die Schranken dieser Rechte: Sie regeln, welche Nutzungshandlungen gesetzlich erlaubt sind, ohne dass es einer Zustimmung des Rechtsinhabers bedarf. Gesetzlich erlaubte Nutzungen sorgen dafür, dort Zugang zu geschützten Inhalten zu schaffen, wo vertragliche Systeme aus unterschiedlichsten Gründen keinen ausbalancierten Interessensausgleich zu schaffen vermögen.

Das UrhWissG setzt die Maßgabe des Koalitionsvertrages von 2013 um, eine „Bildungs- und Wissenschaftsschranke“ zu schaffen. Es regelt also neu, welche urheberrechtlichen Nutzungshandlungen im Bereich Bildung und Wissenschaft gesetzlich erlaubt sind, ohne dass es einer Zustimmung des Urhebers und sonstiger Rechtsinhaber bedarf. Durch das UrhWissG wird das geltende Urheberrechtsgesetz geändert, insbesondere

  • werden die künftigen Nutzungsbefugnisse für Unterricht, Forschung und Wissensinstitutionen möglichst konkret geregelt;
  • verzichtet das Gesetz so weit wie möglich auf unbestimmte Rechtsbegriffe;
  • werden die Nutzungsbefugnisse ausgeweitet;
  • werden die erlaubten Nutzungen gekoppelt i. d. R. an einen gesetzlichen Anspruch der Urheber auf angemessene Vergütung, der über Verwertungsgesellschaften geltend zu machen ist;
  • enthält das Gesetz erstmals eine urheberrechtliche Regelung zum „Text and Data Mining“;
  • bereinigt das Gesetz die vorhandenen Schranken-Vorschriften und fügt erstmals eine plausible Binnenstruktur in den hochkomplexen Abschnitt 6 des Urheberrechtsgesetzes zu den Schrankenbestimmungen ein.

Das UrhWissG muss nach vier Jahren evaluiert werden und gilt zunächst bis Ende Februar 2023.

 

Schwerpunkte sind:

  • Kurze Einordnung des Urheberrechts im Gesamtkontext der Immaterialgüterrechte
  • Kurze Erläuterung der Schutzrichtung und der Schutzvoraussetzungen des Urheberrechts
  • Ausführliche Erläuterung der Schrankensystematik des Urheberrechts
  • Sehr ausführliche Einarbeitung in die neuen Schranken nach § 60a ff. UrhG, insbesondere in Gegenüberstellung zum bisherigen § 52a UrhG
Datum Dienstag, 20. März 2018
Ort
Multimedia Kontor Hamburg GmbH
Saarlandstraße 30
22303  Hamburg

Referent*in

Jens O. Brelle
MMKH

Ihr Ansprechpartner
Jan von Roth

Leitung der Medienproduktion / MMlab