KI-Recht im Hochschulkontext - KI-VO & Kennzeichenpflichten für KI-generierte Inhalte
Mit dem Stichtag am 02. August 2026 ist die Übergangsfrist für die weitreichenden Transparenzpflichten der europäischen KI-Verordnung abgelaufen. Hochschulen stehen nun in der Pflicht, den Einsatz generativer Systeme umfassend offenzulegen, um Täuschungen zu vermeiden und das Vertrauen in die wissenschaftliche Kommunikation zu sichern. In diesem Workshop erarbeiten wir eine rechtssichere Strategie zur Umsetzung des Art. 50 KI-VO im Hochschulbetrieb.
Wir klären zunächst die grundlegende Rollenverteilung: Während die technische Kennzeichnung synthetischer Inhalte primär den Anbieter (Provider) trifft, sind Hochschulen als Betreiber (Deployer) dafür verantwortlich, dass Nutzende und die Öffentlichkeit über den KI-Einsatz unmissverständlich informiert werden.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Kennzeichnung von Deepfakes: Fotorealistische Bilder, manipulierte Audioaufnahmen oder Videos, die Personen, Orte oder Ereignisse realistisch darstellen, müssen spätestens beim ersten Kontakt klar, deutlich und barrierefrei als künstlich erzeugt ausgewiesen werden.
Ebenso untersuchen wir die Kennzeichnungspflicht für Informationstexte, die Angelegenheiten von öffentlichem Interesse betreffen.
Abschließend vermittelt der Workshop praktische Umsetzungshilfen für den Hochschulalltag – von der Gestaltung barrierefreier Interaktionshinweise für Chatbots bis hin zur Einbettung maschinenlesbarer Metadaten. Wir zeigen auf, wie Hochschulen durch klare interne Richtlinien und Prozessdokumentationen das Risiko von Bußgeldern minimieren und die Anforderungen an eine moderne, transparente Prüfungskultur erfüllen.
Schwerpunkte:
- Definition und Abgrenzung: Wer ist „Betreiber“ an der Hochschule – die Institution, die Fakultät oder der einzelne Lehrende?
- Deepfakes in Lehre und Forschung: Umsetzung der Kennzeichnungspflicht für fotorealistische Medien und synthetische Stimmen nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO
- Informationsfreiheit vs. Transparenz: Wann müssen KI-generierte Texte über öffentliche Belange (z. B. Pressemitteilungen, Bürgerinfos) markiert werden?
- Das „Human-in-the-Loop“-Privileg: Wegfall der Kennzeichnungspflicht durch echte redaktionelle Verantwortung und menschliche Überprüfung
- Technische Standards: Einsatz von digitalen Wasserzeichen, C2PA-Metadaten und dem EU-einheitlichen KI-Icon gemäß dem „Code of Practice“
- Haftung und Compliance: Risikomanagement zur Vermeidung von Sanktionen un Abmahnungen
Relevante Gesetze & Normen:
- KI-Verordnung bzw. AI-Act
- Verhaltenskodex zur Transparenz: Die im Juni 2026 veröffentlichten praktischen Maßnahmen der EU-Kommission zur Kennzeichnung synthetischer Inhalte
Detailinformationen
Veranstaltungsort:
Als virtuellen Lernort werden wir ZOOM nutzen. Der ZOOM-Link wird einen Tag vor Schulungsbeginn bis 13:00 Uhr versendet.
Wenn Sie Zoom zum ersten Mal nutzen, ist der folgende Link hilfreich. Dort finden Sie Informationen zu Apps, Downloads und ersten Schritten: https://support.zoom.com/hc/de/getting-started?id=getting_started
Sie können sich über eine Desktop App, Smartphone / Tablet App einwählen.
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