Zum Hauptinhalt springen

Rechtsgutachten zur Bedeutung der europäischen KI-VO für Hochschulen: Update ist online!

Die EU-KI-Verordnung (KI-VO) wurde im Rahmen der Digital Omnibus-Verordnung umfassend überarbeitet – und damit ändern sich auch Anforderungen für Hochschulen im Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Deshalb wurde das von Prof. Dr. Thomas Hoeren erstellte Rechtsgutachten durch das neu gegründete KI:Expertisezentrum.nrw und Nachfolgeprojekt von KI:edu.nrw aktualisiert und an die neue Rechtslage angepasst.

Die überarbeitete Fassung enthält u. a.:

  • aktualisierte Fragen und Antworten zur KI-VO
  • markierte Hinweise auf besonders relevante Änderungen
  • neue Abschnitte zum Nudifier-/CSAM-Verbot
  • einen sachlichen und zeitlichen Gesamtkatalog zur Umsetzung der Pflichten aus der KI-VO

Das Gutachten soll Hochschulen in NRW und darüber hinaus praxisnah dabei unterstützen, KI rechtskonform einzusetzen und die Anforderungen der KI-Verordnung umzusetzen.

Entstanden ist die Ursprungsfassung im Kontext des vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen unter dem Dach der Digitalen Hochschule NRW geförderten Projekts KI:edu.nrw. Die Überarbeitung wurde vom Nachfolgeprojekt KI:Expertisezentrum.nrw begleitet. Sie erfolgte im Rahmen der Kooperation zur Förderung von KI-bezogenen Qualifizierungs- und Unterstützungsangeboten für die Hochschullehre zwischen der Stiftung Innovation in der Hochschullehre (StIL), dem Netzwerk Landeseinrichtungen für digitale Hochschullehre (NeL) und dem KI:Expertisezentrum.nrw und wurde mit Mitteln der StIL finanziert.

Das Gutachten ist online abrufbar:
Prof. Dr. Thomas Hoeren: Rechtsgutachten zur Bedeutung der europäischen KI-Verordnung für Hochschulen. Überarbeitete Fassung mit Omnibus-Ergänzungen, 2026