Die überarbeitete Fassung enthält u. a.:
- aktualisierte Fragen und Antworten zur KI-VO
- markierte Hinweise auf besonders relevante Änderungen
- neue Abschnitte zum Nudifier-/CSAM-Verbot
- einen sachlichen und zeitlichen Gesamtkatalog zur Umsetzung der Pflichten aus der KI-VO
Das Gutachten soll Hochschulen in NRW und darüber hinaus praxisnah dabei unterstützen, KI rechtskonform einzusetzen und die Anforderungen der KI-Verordnung umzusetzen.
Entstanden ist die Ursprungsfassung im Kontext des vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen unter dem Dach der Digitalen Hochschule NRW geförderten Projekts KI:edu.nrw. Die Überarbeitung wurde vom Nachfolgeprojekt KI:Expertisezentrum.nrw begleitet. Sie erfolgte im Rahmen der Kooperation zur Förderung von KI-bezogenen Qualifizierungs- und Unterstützungsangeboten für die Hochschullehre zwischen der Stiftung Innovation in der Hochschullehre (StIL), dem Netzwerk Landeseinrichtungen für digitale Hochschullehre (NeL) und dem KI:Expertisezentrum.nrw und wurde mit Mitteln der StIL finanziert.
Das Gutachten ist online abrufbar:
Prof. Dr. Thomas Hoeren: Rechtsgutachten zur Bedeutung der europäischen KI-Verordnung für Hochschulen. Überarbeitete Fassung mit Omnibus-Ergänzungen, 2026