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Hinweisgeberschutzgesetz im Hochschulkontext

Der Workshop erklärt den rechtlichen Hintergrund der sog. EU-Whistleblowing-Richtlinie (Richtlinie zum Schutze von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden). Das nationales Hinweisgeberschutzgesetz (Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen) trat in Deutschland am 02.07.2023 in Kraft und verpflichtet auch staatliche Hochschulen u.a. zur Einrichtung von internen Meldestellen und zu Schutzmaßnahmen für Hinweisgebende. Private Beschäftigungsgeber mit in der Regel 50 bis zu 249 Beschäftigten müssen ihre internen Meldestellen zwar erst ab dem 17. Dezember 2023 einrichten. Diese Übergangsfrist gilt aber ausdrücklich nicht für öffentliche Beschäftigungsgeber mit 50 oder mehr Beschäftigten, die bereits mit Inkrafttreten seit dem 02. Juli 2023 zur Vorhaltung einer internen Meldestelle verpflichtet sind, also auch staatliche Hochschulen.

Schwerpunkte sind:

  • Welche Verstöße können von Hinweisgebern gemeldet werden?
  • Wer kann Hinweisgeber sein?
  • Wer muss zu welchem Zeitpunkt interne Meldekanäle einrichten?
  • Was ist bei der Einrichtung und beim Betrieb interner Meldekanäle zu beachten?
  • Welche Möglichkeiten der Meldung hat der Hinweisgeber?
  • Wie werden Hinweisgeber geschützt?
  • Welche Sorgfaltspflichten hat der Hinweisgeber?
  • Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen das HinSchG?
  • Was sollten Hochschulen (spätetens jetzt) tun?
Uhrzeit 10:00 - 11:30
Ort
ZOOM
Anmeldungenbis 18. Dezember 2023 12:00 Uhr noch 49 freie Plätze von 50 Plätzen

Detailinformationen

Veranstaltungsort:

Als virtuellen Lernort werden wir ZOOM nutzen. Der ZOOM-Link wird einen Tag vor Schulungsbeginn bis 13:00 Uhr versendet.

Wenn Sie Zoom zum ersten Mal nutzen, ist der folgende Link hilfreich. Dort finden Sie Informationen zu Apps, Downloads und ersten Schritten: support.zoom.us/hc/de/categories/200101697

Sie können sich über eine Desktop App, Smartphone / Tablet App einwählen.

Referent*in

Jens O. Brelle
MMKH

Ihr Ansprechpartner
Jens O. Brelle

Urheberrecht